Spenden

Die Bürgerstiftung Pr. Ströhen freut sich auf Ihren Einsatz! Ob als Ideen-, Zeit- oder Geld-Spender – die einzelnen Möglichkeiten orientieren sich an Ihren persönlichen Zielen.

Eine Geldspende wird i. d. R. in einem Jahr wieder für den Stiftungszweck verwendet, ein Geldbetrag als Zustiftung erhöht den Kapitalstock, der Zustifter wird ab einer Zustiftung von 150 € wahlberechtigt.

Bei Interesse bitte an die Kontaktadressen wenden.

Übrigens: Ihre finanzielle Unterstützung ist in jeder Form für Sie steuerlich wirksam.

Wir informieren Sie gerne.

Anlasspenden

Bei einer Spende zu einem besonderen Anlass handelt es sich um eine Aktion, bei der Sie Ihre persönliche Feier als Anlass nehmen, um für die Bürgerstiftung und ihre Projekte zu sammeln. Dies kann der Geburtstag sein, aber auch ein Jubiläum, eine Geburt, eine Taufe oder eine Hochzeit. Anstelle von Geschenken bitten Sie Ihre Gäste um einen Spendenbeitrag. Sie können den Verwendungszweck selbst bestimmen.

Für die Abwicklung einer Spende zu einem besonderen Anlass gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen:

A) Angabe des Kontos der Bürgerstiftung

Der Gastgeber bittet seine Gäste, ihre Spende auf das Konto der Bürgerstiftung Pr. Ströhen 1030717 bei der Stadtsparkasse Rahden, BLZ 490 510 65, einzuzahlen. Wichtig ist die Angabe des Stichwortes des Gastgebers und der Anschrift des Spenders, wenn dieser eine Zuwendungsbescheinigung wünscht.

Der Gastgeber erhält die Namen und Anschriften der Geber und wird über die eingegangene Gesamtsumme informiert. Alle Spender erhalten einen Dank von unserer Seite.

B) Angabe eines eigenen Kontos

Der Gastgeber richtet selbst ein Sonderkonto bei seiner Bank ein. Die Gäste zahlen ihren Betrag auf dieses Konto ein. Anschließend wird der Gesamtbetrag unter einem vereinbarten Stichwort auf das Konto der Bürgerstiftung Pr. Ströhen 1030717 bei der Stadtsparkasse Rahden, BLZ 490 510 65, durch den Gastgeber überwiesen.

Damit alle Gäste, die eine Spende getätigt haben, einen Dankbrief und die Spendenbestätigung erhalten, benötigen wir eine Liste mit Namen, Anschriften und Einzelbeträge der Gäste. Soll eine Spendenbestätigung über die Gesamtsumme aller Spenden ausgestellt werden, können keine einzelnen Spendenbestätigungen für die Gäste ausgestellt werden.

Möchten Sie einen Ihrer kommenden Festtage für diesen Anlass einsetzen? Oder wünschen Sie erste Informationen?

Gern unterstützen und informieren wir Sie: Bei Interesse bitte an die Kontaktadressen wenden.

Übrigens: Ihre finanzielle Unterstützung ist in jeder Form für Sie steuerlich wirksam.

Wir informieren Sie gerne.

Vortragsveranstaltung vom 14.03.17:
"Heimvorteil HSK"

Details hier

 

Zukunftskongress: Ländlicher Raum 4.0

der Bürgerstiftung Pr. Ströhen 05.03.2016

Bilder, Zitate und mehr hier